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LSG Sachsen-Anhalt, 06.09.2012 - L 1 R 318/09 |
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LSG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 06. September 2012 - L 1 R 318/09 (https://dejure.org/2012,34177)
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Volltextveröffentlichungen (5)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Rentenversicherung
- openjur.de
- Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt
§ 45 SGB 10, § 48 SGB 10, § 50 Abs 2 S 1 SGB 10
Rückforderung einer zu Unrecht ohne Verwaltungsakt erbrachten Leistung - ra.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- SG Halle, 17.08.2009 - S 4 R 633/07
- LSG Sachsen-Anhalt, 06.09.2012 - L 1 R 318/09
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BSG, 24.01.1995 - 8 RKn 11/93
Verwaltungsakt - Rentenanpassungsmitteilung - Rücknahme eines rechtswidrigen …
Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 06.09.2012 - L 1 R 318/09
Maßgebend für die Rückforderung der Überzahlung ist § 45 SGB X, weil die trotz der Aufhebung weitergezahlte Rentenleistung von Anfang an, d. h. hier ab 01. April 2005, ohne zugrunde liegenden Bescheid zu Unrecht erbracht wurde, und die Rückforderung nicht etwa auf einer nachträglichen Änderung der tatsächlichen oder rechtlichen Verhältnisse beruhte, welche Voraussetzung für ein Vorgehen nach § 48 SGB X wäre (vgl. Bundessozialgericht, Urteil vom 24. Januar 1995 - 8 RKn 11/93 - juris; Landessozialgericht Niedersachsen, Urteil vom 24. April 1991 - L 1 An 190/90 - juris). - LSG Niedersachsen, 24.04.1991 - L 1 An 190/90
Rückforderung von Leistungen
Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 06.09.2012 - L 1 R 318/09
Maßgebend für die Rückforderung der Überzahlung ist § 45 SGB X, weil die trotz der Aufhebung weitergezahlte Rentenleistung von Anfang an, d. h. hier ab 01. April 2005, ohne zugrunde liegenden Bescheid zu Unrecht erbracht wurde, und die Rückforderung nicht etwa auf einer nachträglichen Änderung der tatsächlichen oder rechtlichen Verhältnisse beruhte, welche Voraussetzung für ein Vorgehen nach § 48 SGB X wäre (vgl. Bundessozialgericht, Urteil vom 24. Januar 1995 - 8 RKn 11/93 - juris; Landessozialgericht Niedersachsen, Urteil vom 24. April 1991 - L 1 An 190/90 - juris).